Erinnerungsraum Moabit
Dipl. Ing. , Martin Stoll, freier Architekt BDA, Architektur, Design, Sachverständiger, Ostfildern, Esslingen, Stuttgart
Dipl. Ing. , Martin Stoll, freier Architekt BDA, Architektur, Design, Sachverständiger, Ostfildern, Esslingen, Stuttgart
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Category
freie Arbeit, Wettbewerb
About This Project

Künstlerisches Konzept
Das künstlerische Konzept sieht die Erweiterung der Gedenkstätte vom Gedenkort Güterbahnhof Moabit in das gesamte Stadtgebiet Moabit vor. Rückwirkend
auf den Ort und seine Lebendigkeit ist wiederum das Engagement der Moabiter Bewohnerinnen und Bewohner aus den Wohnungen, Schulen, Vereinen heraus in
den Erinnerungsraum.
Der Überlagerung eindeutiger historischer Spuren vor Ort durch die Aktivitäten der vergangenen Jahrzehnte scheint zunächst nachteilig. Der Güterbahnhof
ist verschwunden. Wie kann die Erinnerung zwischen der Betonwand des Baumarktes und dem Parkplatz eines Supermarktes ihren angemessenen Ort
finden? Ist die Drainageanlage der richtige Grund? Ist die automobile Ausrichtung der Umgebung abermals die falsche Lokomotion? Führt die Konsummotivation
an diesem Ort nicht in eine transzendentale Obdachlosigkeit? Wie könnte das Anliegen der Erinnerung an die Deportationen der jüdischen Mitbürgerinnen
und Mitbürger in der heutigen Verfasstheit der Nachbarschaft einen selbstverständlichen und respektvollen Umgang finden, gleichzeitig im
Jetzt und in die Zukunft betrachtet, als Beispiel und zur Mahnung dienen? Wie kann aus den vergangen Ereignissen ein aktives, praktisches Arbeiten an
den grundlegenden Werten des Miteinanders und der Nachbarschaft weitergeleitet werden?
In der historischen Heterotopie des Ortes liegt die Chance, die Erinnerung an das Grauen der Deportation, nicht auf Symbole wie „das Gleis“ oder „den
Bahnhof“, den „Güterwagon“ zu projizieren. Vielmehr kann grundsätzlich, und das im Unterschied zu anderen Erinnerungsstätten, die zumindest Fragmente
der Zeit erhalten haben, eine Schwelle thematisiert werden, die für die Bewohnerinnen und Bewohner von Moabit nachvollziehbar und verbindlich ist: